White Label Begriffe

Datum des Inkrafttretens: 18-Feb-2026
Zuletzt aktualisiert: 18-Feb-2026

Definitionen

1.1 Plattform bezeichnet die cloudbasierte Smart MasterKey-Zugangskontrollsoftware, einschließlich mobiler Anwendungen (iOS und Android), APIs, Backend-Infrastruktur und zugehöriger Dienste.

1.2 Der Kunde bezeichnet das Unternehmen, das den White Label-Vertrag mit Smart MasterKey OÜ abschließt.

1.3 Nutzer bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, der Zugangsrechte zu den vom Kunden verwalteten Gebäuden oder Räumlichkeiten gewährt wurden und die berechtigt ist, den White Label Service unter der Verwaltung des Kunden zu nutzen.

1.4 White Label Service bezeichnet die vom Kunden gebrandete Version der Plattform, einschließlich der Smart MasterKey-Mobilanwendung für iOS und Android und des webbasierten Zugangskontrollportals, die jeweils mit dem Logo, der Typografie, dem Farbschema und anderen vereinbarten Markenelementen des Kunden angepasst und technisch von Smart MasterKey betrieben werden.

Umfang der Dienstleistung

2.1 Smart MasterKey gewährt dem Kunden eine nicht exklusive, nicht übertragbare, eingeschränkte Lizenz zur Nutzung der Plattform in einer White-Label-Konfiguration, bestehend aus der Smart MasterKey-Mobilanwendung für iOS und Android und dem webbasierten Zugangskontrollportal, die jeweils im vom Kunden genehmigten Branding präsentiert werden.

2.2 Die Lizenz gestattet es dem Kunden, seinen Nutzern Zugang zu der gebrandeten mobilen Anwendung und dem Webportal für die Verwaltung der Zugangskontrolle zu gewähren.

2.3 Smart MasterKey bleibt der alleinige Betreiber der Plattform und behält die volle Kontrolle über die Infrastruktur, die Hosting-Umgebung, die Architektur, den Quellcode, den Sicherheitsrahmen und die technische Roadmap.

2.4 Der Kunde darf den Quellcode der Plattform nicht verändern, zurückentwickeln, dekompilieren, kopieren, davon abgeleitete Werke erstellen oder anderweitig versuchen, darauf zuzugreifen.

2.5 Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Smart MasterKey keine Unterlizenzen vergeben, abtreten oder seine Lizenzrechte anderweitig an Dritte übertragen.

Markenbildung und White-Label-Struktur

3.1 Allgemeines White-Label-Prinzip

Im Rahmen des White-Label-Modells verwenden die Nutzer die Smart MasterKey-Mobilanwendung für iOS und Android und das webbasierte Zugangskontrollportal im Branding des Kunden. Dazu gehören der Name der Anwendung, sofern technisch möglich, das Logo, die Typografie, das Farbschema und andere vereinbarte Elemente der visuellen Identität. Die zugrunde liegende Software, der Quellcode und die Infrastruktur bleiben Eigentum von Smart MasterKey und werden von diesem betrieben.

3.2 Co-Branding-Modell

Beim Co-Branding-Modell können sowohl Smart MasterKey als auch die Kundenmarke auf der Benutzeroberfläche, in den Listen der Anwendungsshops (sofern erforderlich) und in der Dokumentation erscheinen.

3.3 Vollständiges White-Label-Modell

Beim White-Label-Modell ist nur die Marke des Kunden für die Benutzer der mobilen Anwendung und des Webportals sichtbar. Smart MasterKey kann in Rechtsdokumenten, Datenschutzhinweisen und Offenlegungen zur Datenverarbeitung identifiziert werden, wenn dies gesetzlich oder durch die Regeln des Plattformanbieters vorgeschrieben ist.

3.4 Der Kunde garantiert, dass alle zur Verfügung gestellten Brandingmaterialien keine Rechte Dritter verletzen.

Geistiges Eigentum

4.1 Alle geistigen Eigentumsrechte an der Plattform verbleiben im ausschließlichen Eigentum von Smart MasterKey OÜ.

4.2 Es werden keine Eigentumsrechte übertragen.

4.3 Der Kunde behält das Eigentum an seinen eigenen Marken, Logos und Marketingmaterialien.

4.4 Das vom Kunden bereitgestellte Feedback kann von Smart MasterKey ohne Einschränkung oder Entschädigung verwendet werden.

Datenschutz und GDPR

6.1 Die Parteien erkennen an, dass personenbezogene Daten innerhalb der Plattform verarbeitet werden können.

6.2 Der Kunde handelt in Bezug auf die Nutzerdaten als Data Controller.

6.3 Smart MasterKey handelt als Datenverarbeiter und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Anweisungen des Kunden.

6.4 Ein separater Datenverarbeitungsvertrag ist Teil des Vertrags.

6.5 Smart MasterKey ergreift angemessene technische und organisatorische Maßnahmen in Übereinstimmung mit der GDPR und der ISO 27001-konformen Praxis.

Unterstützungsrahmen

7.1 Alle Service-Levels, Betriebszeitverpflichtungen und Leistungskennzahlen, die sich auf den zugrundeliegenden Zugangskontrolldienst beziehen, werden ausschließlich in einem separaten Service Level Agreement geregelt, sofern dies schriftlich vereinbart wurde.

7.2 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kunde für den First-Line-Support für die Nutzer verantwortlich.

7.3 Smart MasterKey bietet dem Kunden technischen Support aus zweiter Hand in Bezug auf die Plattform.

Einhaltung und Nutzungsbeschränkungen

8.1 Der Kunde stellt sicher, dass der White Label Service nur für rechtmäßige Zwecke genutzt wird.

8.2 Der Kunde ist für die Einhaltung der lokalen Zugangskontrollen, der Gebäudesicherheit und der behördlichen Anforderungen in seinen Märkten verantwortlich.

8.3 Der Kunde darf die Plattform nicht für risikoreiche oder verbotene Aktivitäten nutzen, einschließlich ungesetzlicher Überwachung oder Diskriminierung.

Gewährleistungsausschluss

9.1 Die Parteien erkennen an, dass dienstleistungsspezifische Garantien und Leistungsverpflichtungen in Bezug auf den zugrundeliegenden Zugangskontrolldienst in separaten Zugangskontrolldienstbedingungen und einem anwendbaren Service Level Agreement geregelt sind.

9.2 Sofern nicht ausdrücklich in solchen separaten Vereinbarungen festgelegt, wird die White Label-Konfiguration ohne zusätzliche Garantien, Zusicherungen oder Gewährleistungen bereitgestellt.

9.3 Es wird keine Garantie in Bezug auf die Präsentation der Marke, die Marktleistung oder den kommerziellen Erfolg des White Labels des Kunden gegeben.

Einschränkung der Haftung

10.1 Die Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden ist im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

10.2 Die Gesamthaftung von Smart MasterKey im Rahmen des Vertrags übersteigt nicht den Gesamtbetrag der vom Kunden in den vorangegangenen zwölf Monaten gezahlten Gebühren.

10.3 Die Haftung für Betrug, vorsätzliches Fehlverhalten oder zwingende gesetzliche Rechte wird nicht eingeschränkt.

Vertraulichkeit

11.1 Jede Partei wird vertrauliche Informationen streng vertraulich behandeln.

11.2 Vertrauliche Informationen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

11.3 Vertraulichkeitsverpflichtungen überdauern die Kündigung fünf Jahre lang.

Zahlungsbedingungen

12.1 Alle Gebühren, die Preisstruktur, die Abrechnungsverfahren, die Zahlungsfristen und die geltenden Geschäftsbedingungen werden ausschließlich in dem jeweiligen White Label-Vertrag zwischen den Parteien vereinbart. Die White-Label-Bedingungen definieren oder regeln die Zahlungsverpflichtungen nicht unabhängig.

Marketing und Werbung

13.1 Smart MasterKey hat das Recht, den Kunden und den White-Label-Service zu Marketing- und Werbezwecken zu erwähnen, einschließlich der Verwendung des Namens des Kunden, seines Logos und der allgemeinen Beschreibung der Zusammenarbeit auf Websites, in Präsentationen, Fallstudien, Investorenmaterialien und anderen Marketingmitteilungen, ohne dass eine vorherige Genehmigung erforderlich ist, es sei denn, im White-Label-Vertrag wurde ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart.

Laufzeit und Beendigung

14.1 Der Vertrag tritt am Tag des Inkrafttretens in Kraft und gilt für die im kommerziellen Anhang festgelegte anfängliche Laufzeit.

14.2 Jede Partei kann den Vertrag wegen erheblicher Verletzung kündigen, wenn sie nicht innerhalb von dreißig Tagen nach schriftlicher Mitteilung Abhilfe schafft.

14.3 Nach der Kündigung stellt der Kunde das Marketing und die Aufnahme neuer Nutzer ein.

14.4 Die Kontinuitätsvereinbarungen für Benutzer können separat vereinbart werden, um die Stabilität des Dienstes zu schützen.

Übergang und Ausstieg

15.1 Smart MasterKey wird während einer Übergangszeit angemessen kooperieren.

15.2 Der Datenexport im Standardformat kann auf schriftliche Anfrage bereitgestellt werden.

15.3 Eine Hinterlegung des Quellcodes ist nicht enthalten, es sei denn, dies wurde gesondert vereinbart.

Geltendes Recht und Gerichtsstand

16.1 Alle Streitigkeiten, die sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, werden vor dem Bezirksgericht Harju auf der Grundlage des estnischen Rechts verhandelt.

Sonstiges

17.1 Keine der Parteien haftet für Ereignisse höherer Gewalt.

17.2 Änderungen müssen schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet werden.

17.3 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen in Kraft.